Glossar
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Begriff | Beschreibung |
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Absturzsicherung | Eine Absturzsicherung ist eine zwangsläufig wirksame, technische Schutzmaßnahme, die das Herabfallen von Personen von höher gelegenen Ebenen auf eine tiefer gelegene Fläche bzw. auf einen Gegenstand, das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen bzw. Versinken in flüssige oder körnige Stoffe verhindern soll. |
Anschlagmittel | Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug (z. B. Kran) gehörende Lastaufnahmeeinrichtungen, die eine Verbindung zwischen dem zum Hebezeug gehörenden Tragmittel (z. B. Kranhaken) und der zu hebenden Last oder zwischen dem Tragmittel und einem nicht zum Hebezeug gehörenden Lastaufnahmemittel (z. B. Greifer) herstellen. |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb. Sie umfasst die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Vorsorge sowie die Nutzung von Erkenntnissen aus diesen Untersuchungen für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich auf ein Beratungsgespräch beschränken, wenn zur Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen nicht erforderlich sind. Arbeitsmedizinische Vorsorge umfassen Pflichtuntersuchungen, Angebotsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen. Geregelt ist die arbeitsmedizinische Vorsorge in der ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). |
Arbeitsmittel | Arbeitsmittel sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Der Begriff des Arbeitsmittels ist somit sehr weit gefasst; er reicht im Prinzip vom Stift über Handwerkzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu Aufzugsanlagen. Aber auch Regale und Leitern fallen unter den Begriff Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Er muss zudem geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass eine regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durchgeführt wird. Die Beschäftigten müssen Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden. |
Arbeitsschutz | Ziel des Arbeitsschutzes im Sinne Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. |
Arbeitsschutzausschuss (ASA) | Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) und seine 4-mal im Jahr abzuhaltenden Sitzungen sind durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgegeben und für alle Unternehmen in Deutschland obligatorischer Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation. Regelmäßig und dokumentiert durchgeführte Arbeitsschutzausschusssitzungen werden von Aufsichtsbehörden nachgefragt und sind in Qualitäts- bzw. Arbeitsschutzmanagementsysteme einbezogen. Trotzdem gehen Unternehmen sehr unterschiedlich mit dem Instrument ASA bzw. ASA-Sitzung um. Während einerseits in ASA-Sitzungen auf hohem Niveau diskutiert und entschieden wird und keine wichtige Arbeitsschutzfrage ohne den ASA geklärt wird, tagt in anderen Fällen der ASA nur unregelmäßig oder beschäftigt sich ergebnislos mit immer denselben Fragestellungen, weil es nicht gelingt, die nötigen Entscheidungen zu treffen. |
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (bzw. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu verhüten.)Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen (gewerbliche Wirtschaft, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, freie Berufe). Das Arbeitsschutzgesetz trat am 21.08.1996 in Kraft. |
Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) | Arbeitsschutzmanagement heißt, den betrieblichen Arbeitsschutz (zu dem auch der Gesundheitsschutz, die Ergonomie sowie die Gesundheitsförderung zu zählen sind) zu managen. Dies bedeutet: Die Geschäftsführung legt Ziele für den Arbeitsschutz im Unternehmen schriftlich fest, macht sie bekannt und bricht sie mit den jeweils verantwortlichen Führungskräften für deren Bereiche herunter. Die Geschäftsführung regelt zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und weiteren Akteuren im Arbeitsschutz die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Ressourcen, Strukturen und Prozesse). Die Führungskräfte planen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in ihrem Zuständigkeitsbereich und zur Erreichung der vereinbarten Ziele. Die Führungskräfte setzen mit ihren Mitarbeitern die geplanten Maßnahmen entsprechend den Vorgaben um und verfolgen die Umsetzung. Die Führungskräfte steuern bei Bedarf nach. Der Unternehmer prüft regelmäßig mit Unterstützung der Akteure im Arbeitsschutz die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Erreichung der Ziele und leitet bei Soll-Ist-Abweichungen Korrekturen und Verbesserungen ein. Das systematische Vorgehen und das systematische Arbeitsschutzhandeln tragen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen, zur Gesundheitsförderung sowie zur Anlagensicherheit bei. Arbeitsschutz managen ist vor allem ein Führungsprozess. Arbeitsschutzmanagement unterscheidet sich von einem Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) dadurch, dass die Umsetzung sich nicht zwingend an einem definierten Managementsystem (AMS-Konzept) orientiert. |
Arbeitssicherheit | Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden als Folge von Verletzungen (Unfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit. |
Arbeitssicherheitgesetz (ASiG) | Nach diesem Gesetz (nicht amtliche Kurzbezeichnung: „Arbeitssicherheitsgesetz“ – ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. Das Gesetz enthält Vorschriften über die Aufgabenstellung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, ihre erforderliche Qualifikation, zu ihrer Stellung im Betrieb und über ihre Zusammenarbeit sowie Überwachungsvorschriften. Einzelheiten zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes sind in Unfallverhütungsvorschriften geregelt. |
Arbeitsstätte | Die Arbeitsstätte ist eine Örtlichkeit auf einem umgrenzten Grundstück oder Grundstückskomplex, auf dem mindestens eine Person ständig haupt- oder nebenberuflich arbeitet. |
Arbeitsunfall | Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Sie werden auch als Berufsunfälle bzw. Werksunfälle oder Betriebsunfälle bezeichnet. Bei Unfallereignissen muss ein Bezug zu einer Tätigkeit gegeben sein, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (versicherte Tätigkeit). Anderenfalls (z. B. bei privaten Freizeit-, Sport- oder Verkehrsunfällen) handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, für den ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig ist. |
Atemschutz | Atemschutz ist der Oberbegriff für die Gruppe der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die dem Benutzer gefährdungsfreies Atmen ermöglicht. Diese PSA wird auch Atemschutzgerät genannt. Mit einem Atemschutzgerät werden schädigende Partikel durch Einsatz von Partikelfiltern aus der Luft zurückgehalten. Sofern es sich um gasförmige Schadstoffe handelt, werden Gasfilter eingesetzt. Kombinationen aus partikel- und gasförmigen Schadstoffen werden durch den Einsatz von Kombinationsfiltern aus der Luft gefiltert. |
Baustelle | Eine Baustelle ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Dies kann eine oder mehrere bauliche Anlagen betreffen. Baustellen sind vorübergehend errichtete Arbeitsstätten, die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen verändern sich also von Baustelle zu Baustelle. Beschäftigte auf Baustellen sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Laut Untersuchungen in der EU werden Arbeitsunfälle überwiegend durch nicht geeignete bauliche bzw. organisatorische Entscheidungen und schlechte Planung verursacht. Ziel der Baustellenverordnung ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu verbessern. Bereits bei der Planung soll beachtet werden, dass Gefährdungen möglichst beseitigt bzw. verringert werden. |
Baustellenverordnung (BaustellV) | Die zum 01.07.1998 eingeführte Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) ergänzt das deutsche Arbeitsschutzrecht um weitere Bauherrenpflichten. Damit wurde die EG-Baustellenrichtlinie (92/57/EWG) vom 24.06.1992 in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Baustellenverordnung ist es, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bereits bei der Vorbereitung des Bauprojekts und bei der Organisation der Arbeiten zu treffen sowie zum Schutz des Baustellenpersonals die Zusammenarbeit der Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes zu koordinieren. Im Zusammenhang mit der Neuregelung ist der Bauherr verpflichtet, die in der BaustellV verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung als auch bei der Bauausführung selbst umzusetzen. In Abhängigkeit von der konkreten Baumaßnahme können folgende Maßnahmen erforderlich sein: Berücksichtigen der allg. Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz Erstellung der Vorankündigung Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) Erstellung der Unterlage Bestellung eines geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) Soweit der Bauherr die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, kann er die Verpflichtung auch auf einen Dritten übertragen. |
Befähigte Person | Mit Einführung der Betriebssicherheitsverordnung ist der Begriff „befähigte Person“ hinzugekommen, der in § 2 BetrSichV wie folgt definiert ist: „Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.“ Die befähigte Person hat im Wesentlichen die frühere Bezeichung Sachkundiger ersetzt. Befähigte Personen können neben Arbeitsmitteln auch überwachungsbedürftige Anlagen prüfen, wenn das Gefährdungspotenzial der Anlage als niedrig eingestuft wird. Die genaue Prüfzuständigkeit ist in der Betriebssicherheitsverordnung beschrieben. Die Anforderungen an Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die befähigte Person werden in der TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) 1203 entsprechend § 2 Abs. 7 BetrSichV konkretisiert. Am 12.05.2010 wurde die Neufassung der TRBS 1203 veröffentlicht. Die Teile 1-3 der alten TRBS 1203 wurden aufgehoben. |
Berufsgenossenschaften | Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind für die Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten zuständig. Ihre gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII). |
Berufskrankheit | Berufskrankheiten treten nicht durch ein plötzliches Ereignis ein. Hier wird die gesundheitliche Beeinträchtigung und Schädigung des gesetzlich Unfallversicherten durch eine schädigende Einwirkung bei einer beruflichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg verursacht. Liegt hierbei ein ursächlicher Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit (z. B. als Arbeitnehmer) und der geforderten Krankheitsmerkmale vor, so spricht man von einer Berufskrankheit. |
Betriebliche Gesundheitsförderung | Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle Maßnahmen, die der Stärkung der individuellen Gesundheits-Ressourcen und Kompetenzen dienen und das Individuums zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten in der Arbeitswelt befähigen. Betriebliche Gesundheitsförderung folgt dem Ansatz der Salutogenese, die zum Ziel hat, Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern. In der Arbeitswelt fokussiert sich Gesundheitsförderung auf physische, psychische und soziale gesundheitsgefährdende bzw. gesundheitsförderliche Einflussfaktoren, die im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt bzw. erarbeitet werden können. Von der Betrieblichen Gesundheitsförderung abzugrenzen ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Letzteres versteht sich als ganzheitliches Managementsystem, das auch – aber nicht nur – die Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst. |
Betriebliches Eingliederungsmanagement | Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) beschreibt einen strukturierten Prozess, der dazu dient, nach längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten zu prüfen, ob und wie die Bedingungen am Arbeitsplatz eines Beschäftigten anzupassen sind, um das Risiko zu vermindern, dass es zu erneuten Ausfällen kommt. BEM greift für alle Beschäftigten, nicht nur für solche mit anerkannter Behinderung. Am BEM sind neben dem Arbeitgeber und Betroffenen Betriebs-/Personalrat und Schwerbehindertenvertreter sowie auf Wunsch eine Vertrauensperson des Betroffenen beteiligt. Andere Fachleute werden bei Bedarf hinzugezogen. BEM wirkt sich durch die Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsbelastungen positiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus und sollte daher von beiden Seiten gefördert werden. |
Betriebliches Gesundheitsmanagement | Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein Managementprozess, der zielgerichtet gesundheitsförderliche Maßnahmen, Strukturen und Prozesse integriert und steuert. Es beinhaltet verhaltens- und verhältnisorientierte Maßnahmen, um Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten und Beschäftigte zu einem ressourcenstärkenden Verhalten zu befähigen. Davon abzugrenzen ist die "Betriebliche Gesundheitsförderung", die sich primär auf individuelle verhaltenspräventive Maßnahmen in den Themen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention konzentriert und damit ein Teilbereich des BGM ist. BGM hat demgegenüber eine ganzheitliche, integrative Betrachtung und Herangehensweise, die Führung und Kultur, Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung sowie Personal- und Organisationsentwicklung umfasst. Dabei agieren unterschiedlichste (über-)betriebliche (Gesundheits-)Akteure unter einer gemeinsamen Strategie im Themenfeld Arbeit und Gesundheit. |
Betriebsanweisung | In der Betriebsanweisung regelt das Unternehmen den Umgang der Beschäftigten mit gefährlichen chemischen oder biologischen Stoffen, Maschinen und Fahrzeugen sowie bestimmte Verfahren und Arbeitsabläufe. Dadurch sollen Gesundheitsgefährdungen und Gefahren ausgeschlossen werden. Die Betriebsanweisung ist keine Betriebsanleitung. Die Betriebsanleitung wird vom Hersteller einer Anlage bzw. eines Arbeitsmittels erstellt und enthält Informationen und Angaben über Voraussetzungen bei der Montage und Inbetriebnahme, über vorgesehene Betriebsbedingungen, Wartung und Instandsetzung. Die Betriebsanleitung kann als Grundlage für die Betriebsanweisung dienen. |
Betriebsarzt | Betriebsärzte sind Personen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, denen vom Arbeitgeber die im Arbeitssicherheitsgesetz beschriebenen Aufgaben übertragen wurden. Ihre Tätigkeit widmet sich der Schnittstelle zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Betriebsärzte übernehmen die ärztliche Beratung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, der betrieblichen Gesundheitsförderung, der Prävention und Rehabilitation. Ihre Tätigkeit dient der Vorbeugung, Erkennung und Therapie arbeitsbedingter Gesundheitsschäden, dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und der allgemeinen Prävention im betrieblichen Umfeld. Sie wirken auch bei Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben mit. |
Betriebsrat | Zu den Aufgaben des Betriebsrats gemäß BetrVG gehört auch, über die Durchführung des Arbeitsschutzes im Betrieb zu wachen. Auf der Grundlage des BetrVG kann der Betriebsrat wesentlichen Einfluss auf die Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb nehmen. |
Bildschirmarbeitsplatz | Ein Bildschirmarbeitsplatz ist der räumliche Bereich im Arbeitssystem einschließlich der unmittelbaren Arbeitsumgebung, der mit einem Bildschirmgerät sowie ggf. mit Zusatzgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgerüstet ist (§ 2 Abs. 5 ArbStättV). |
Brandschutz | Unter Brandschutz versteht man alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen, die dazu dienen, einen Brand sowie die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern, die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen und wirksame Löschmaßnahmen durchzuführen. Durch Brandereignisse können Menschenleben, Sachwerte, die öffentliche Sicherheit und die Produktions- bzw. Existenzgrundlagen eines Unternehmens gefährdet werden. Deswegen besteht ein vielfältiges Interesse des Betriebes, der Versicherungswirtschaft und der Gesellschaft, Brände in Betrieben möglichst zu verhindern oder deren Folgen weitgehend einzugrenzen. Dabei sind die Risiken ja nach Branche sehr unterschiedlich. Entsprechend groß ist die Vielfalt an vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen. |
Brandschutzbeauftragter | Brand- und Explosionsschutz ist in einem Betrieb nur dann effektiv, wenn die baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Eine der wichtigsten betrieblichen Maßnahmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn dieser nicht ohnehin durch Behörden, Versicherer oder auf Grundlage einer Sonderbauvorschrift gefordert wird. Der Brandschutzbeauftragte ist Teil des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prävention. |
Brandschutzhelfer | Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz anderer Beschäftigter ausüben. Dazu sind diese Personen entsprechend durch den Unternehmer fachkundig auszubilden. Diese Ausbildung umfasst eine theoretische Unterweisung sowie eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Die Notwendigkeit und die Anzahl der Brandschutzhelfer hängen von der Größe des Unternehmens sowie der möglichen Brandszenarien ab. |
Brandschutzordnung | Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes bauliches Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Die 3 Teile der Brandschutzordnung sprechen unterschiedliche Personenkreise an. Teil A beinhaltet allgemeine Informationen an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – also auch Betriebsfremde. Dieser Teil ist an zentralen Stellen des Gebäudes gut sichtbar auszuhängen. Teil B richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Betrieb aufhalten. Dies sind z. B. die Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens, aber auch Beschäftigte von Fremdfirmen, die längerfristige Arbeiten im Betrieb ausführen. Teil B gibt Hinweise auf Maßnahmen zur Brandverhütung sowie zum Verhalten im Brandfall. Teil C richtet sich an Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen, z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Führungskräfte. |
CE-Kennzeichnung | Die Abkürzung CE steht für "Conformité Européenne" und muss als "Verwaltungs- und Sicherheitszeichen" auf allen Produkten angebracht sein, für die ein solches Zeichen aufgrund einer europäischen Richtlinie verlangt wird. Es ist die Voraussetzung für den freien Warenverkehr auf dem europäischen Binnenmarkt des jeweiligen Produktes. Wenn europäische Richtlinien Anforderungen an die Konformität von Produkten stellen, und wenn dabei die Anbringung eines CE-Kennzeichens verlangt wird, darf dieses Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn auf ihm das CE-Kennzeichen angebracht worden ist. |
Coronavirus | Nach wie vor ist eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der Arbeitswelt eine relevante Gefahr. Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht einen angemessenen Schutz für alle Beschäftigten sicherstellen. Unternehmen sind in der Pflicht, neue und bestehende Rechtsvorgaben zu beachten. |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) | Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Er entstand durch Zusammenlegung des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und des Bundesverbands der Unfallkassen (BUK). Der Verband hat seinen Sitz in Berlin. Es bestehen sechs rechtlich unselbständige Landesverbände (Nordwest, Nordost, West, Mitte Südwest, Südost). Die Landesverbände übernehmen gemeinsame regionale Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Prävention und Rehabilitation. |
DGUV Vorschrift 1 | Als wichtigste BG-Vorschrift gilt die DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”. Durch diese Vorschrift wurden viele Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt. Die Verantwortung für die von diesen Vorschriften abgedeckten Detail-Regelungen ist an die Unternehmer zurückgegeben worden. In der Praxis gelten sie aber weiterhin als Referenz für den jeweiligen Stand der Technik und werden deshalb noch häufig zu Grunde gelegt. |
DGUV Vorschrift 2 | Zum 1. Januar 2011 hat die (neue) Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 abgelöst. Die Umsetzung des ASiG erfolgt jetzt in allen Betrieben nach einheitlichen Standards. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung bestehen nun aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Den Umfang der Grundbetreuung legt der Unfallversicherungsträger durch die Zuordnung zu einer von drei Gefährdungsgruppen fest, das heißt 0,5 oder 1,5 oder 2,5 Einsatzstunden pro Jahr und Mitarbeiter. Der Unternehmer teilt die sich für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft ergebende Gesamt-Einsatzzeit nach seinen betrieblichen Anforderungen auf diese beiden Experten auf. Den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung ermittelt das Unternehmen selbst. |
DGUV Vorschrift 3 und 4 | Elektrische Betriebsmittel und Anlagen wie Bohrmaschinen, Computer, Mehrfachsteckdosen oder elektrisch höhenverstellbare Schreibtische werden in jedem Unternehmen genutzt. Um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und Unfälle zu vermeiden, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 regelmäßig überprüfen zu lassen. Man unterscheidet hierbei zwischen: • „Ortsfeste elektrische Betriebsmittel“ wie etwa Klimageräte, Server oder Maschinen, die sich an einem festen Standort befinden • „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ wie Handkreissägen, Wasserkocher oder Monitore, die bewegt werden können |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | Elektrische Betriebsmittel sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet. |
Elektrofachkraft | Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnisse, z. B. der einschlägigen Bestimmungen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. |
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) | Nach der DGUV-V 3 gilt der Grundsatz, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden dürfen. Bestimmte Tätigkeiten dürfen aber auch von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden. Die Unterweisung erfolgt durch eine Elektrofachkraft. Sie muss die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten theoretisch und soweit erforderlich praktisch vermitteln. |
ERGONOMIE | Die Ergonomie bezeichnet die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Anpassung von Arbeitsbedingungen, Produkten und Systemen an die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Menschen beschäftigt. Das Ziel der Ergonomie ist es, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass sie den Menschen bestmöglich unterstützt, seine Aufgaben effizient, sicher und komfortabel auszuführen. Dabei werden Aspekte wie Körperhaltung, Bewegungsabläufe, Arbeitsplatzgestaltung, Geräteergonomie und psychosoziale Faktoren berücksichtigt. Ergonomische Gestaltung kann dazu beitragen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen zu verbessern, die Produktivität zu steigern und das Risiko von arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen zu verringern. |
Erste Hilfe | Unter dem Begriff Erste Hilfe werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die bei Unfällen, Vergiftungen oder akuten Erkrankungen ergriffen werden, um einen akuten gesundheitsgefährdenden oder lebensbedrohlichen Zustand von einer Person abzuwenden, und diese zur weiteren Behandlung an den Rettungsdienst, einen Arzt oder das Krankenhaus zu übergeben. Die Maßnahmen der Ersten Hilfe können die ärztliche Behandlung jedoch nicht ersetzen. |
Ersthelfer | Ersthelfer sind Personen, die die Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen. Sie führen bei Unfällen, Vergiftungen und Erkrankungen im Betrieb entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe durch, bis der Betroffene einer weiteren rettungsdienstlichen oder ärztlichen Versorgung zugeführt werden kann. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, werden Ersthelfer speziell ausgebildet. |
Evakuierungsübung | Evakuierungsübungen sind Übungen, die dazu dienen, Menschen in Notfallsituationen sicher und effizient aus einem Gebäude oder einer Gefahrenzone zu evakuieren. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements und dienen dazu, die Evakuierungsfähigkeit und das Bewusstsein für Notfallverfahren zu verbessern. Die Definition von Evakuierungsübungen ist die Durchführung von simulierten Notfallsituationen, bei denen Mitarbeiter, Bewohner oder andere Personen lernen, wie sie sich im Falle eines Brandes, eines Erdbebens oder anderer Gefahren richtig verhalten sollen. Dies beinhaltet das Verlassen des Gebäudes über Fluchtwege, das Sammeln an vorher festgelegten Sammelpunkten und das Warten auf weitere Anweisungen oder Hilfe. Die Wichtigkeit von Evakuierungsübungen liegt darin, dass sie dazu beitragen, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Menschen in Notfallsituationen zu gewährleisten. Durch regelmäßige Übungen werden die Evakuierungsfähigkeiten der Mitarbeiter verbessert, sie lernen, ruhig und geordnet zu handeln und wissen, wie sie sich in einer stressigen Situation verhalten sollen. Evakuierungsübungen ermöglichen es auch, mögliche Schwachstellen im Evakuierungsplan oder in der Gebäudestruktur aufzudecken und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen. Darüber hinaus tragen Evakuierungsübungen dazu bei, das Bewusstsein für Notfallverfahren zu schärfen und die Reaktionszeit im Ernstfall zu verkürzen. Sie ermöglichen es den Mitarbeitern, sich mit den Flucht- und Rettungswegen vertraut zu machen und sich auf mögliche Gefahrensituationen vorzubereiten. Dies kann dazu beitragen, Verletzungen und Schäden zu minimieren und im Ernstfall Leben zu retten. Insgesamt sind Evakuierungsübungen ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Sicherheit und sollten regelmäßig durchgeführt werden, um die Evakuierungsfähigkeit und das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter aufrechtzuerhalten. |
Explosionsschutz | Unter dem Begriff Explosionsschutz versteht man den Schutz vor Explosionsgefährdungen, die durch explosionsfähige Atmosphäre entstehen. Als explosionsfähige Atmosphäre bezeichnet man explosionsfähige Gas-/Dampf-/Nebel-Luft bzw. Staub-Luft-Gemische oder sog. hybride Gemische, die aus Luft und brennbaren Stoffen in unterschiedlichen Aggregatzuständen bestehen. Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ist explosionsfähige Atmosphäre in einer gefahrdrohenden Menge. Diese ist als Faustregel dann gegeben, wenn ca. 10 Liter oder aber 1/10.000 des Raumvolumens aus zusammenhängender explosionsfähiger Atmosphäre besteht. |
Fachkraft für Arbeitssicherheit | Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen vom Arbeitgeber bestellt werden, wenn die im Arbeitssicherheitsgesetz formulierten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister haupt- oder nebenamtlich bestellt werden, die über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. |
Flucht- und Rettungsplan | Arbeitgeber bzw. Betreiber von Gebäuden sind aufgrund unterschiedlicher Rechtsnormen verpflichtet, objektbezogen unterschiedliche Pläne und Dokumente vorzuhalten, um in Notfällen den Ablauf von Sicherheitsmaßnahmen, Hilfeleistung, Räumung und den Einsatz der Rettungskräfte zu regeln und zu erleichtern. Die einzelnen Dokumente folgen dabei unterschiedlichen spezifischen Zwecken und sind daher grundsätzlich separat zu erstellen. Welche Pläne im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Größe und Art der Nutzung eines Gebäudes ab sowie auch von der Einschätzung der zuständigen Behörden. |
Flucht- und Rettungswege | Flucht- und Rettungswege sind Verkehrswege in einem Gebäude, an die aus Sicherheitsgründen besondere Anforderungen gestellt werden. |
Flurförderzeuge | Flurförderzeuge sind Transportmittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sowie zum innerbetrieblichen Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet sind. Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung sind darüber hinaus zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet und können Lasten selbst aufnehmen und absetzen. |
Gefährdungsbeurteilung | Die systematische Analyse der Gefährdungen an unterschiedlichen Arbeitsplätzen und bei verschiedenen Tätigkeiten ist ein Kerngedanke im präventiven Konzept der Gefährdungsbeurteilung. Heute ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten betrieblichen Werkzeuge im Arbeitsschutz zur Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten. |
Gefahrguttransport | Unter Gefahrguttransport versteht man die Beförderung gefährlicher Güter. Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit beim Transport zu einer Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier, Natur und Umwelt werden können. Die Beförderung umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferung des Guts sowie Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (z. B. Verpacken, Be- und Entladen). Auch der zeitweilige Aufenthalt im Verlauf der Beförderung (zeitweiliges Abstellen, Wechsel des Beförderungsmittels) gehört zum Gefahrguttransport. |
Gefahrstoffe | Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die eine oder mehrere der in § 3a Abs. 1 Chemikaliengesetz genannten, in § 3 GefStoffV näher bestimmten Gefahrenklassen aufweisen und den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien entsprechen. Stoffe sind chemische Elemente oder chemische Verbindungen, die natürlich vorkommen oder hergestellt werden. Dazu gehören auch die zur Wahrung der Stabilität notwendigen Hilfsstoffe und die durch das Herstellungsverfahren bedingten Verunreinigungen, mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können. Gemische sind aus 2 oder mehreren Stoffen bestehende Gemische oder Lösungen (§ 3 ChemG). Biologische Arbeitsstoffe, wie z. B. Biomüll oder Blutproben, können auch Gefahrstoffe sein. Der Umgang damit ist in der Biostoffverordnung geregelt. |
Gehörschutz | Als Gehörschutz bezeichnet man Persönliche Schutzausrüstungen, die die Einwirkung des Lärms auf das Gehör verringern, sodass eine Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich nicht verschlimmert. |
Gesundheitsschutz | Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Der Gesundheitsschutz gehört neben der Arbeitssicherheit zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. |
Haftung | Haftung ist die Verantwortlichkeit für Forderungen, die sich aus der Schädigung anderer ergeben. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz kann sich diese Verantwortlichkeit aus verschiedensten Vorschriften ergeben und Mitarbeiter und Beauftragte aller Unternehmensebenen sowie Dritte, die als Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt bestellt sind, treffen. |
Hautschutz | Hautschutz ist ein Teil der Persönlichen Schutzausrüstung. Hautschutz ist der Schutz des Hautorgans vor beruflichen Schädigungen durch die Anwendung äußerlich auf die Haut aufzubringender Mittel. Hautschutz wird unterteilt in die Bereiche: Hautschutz: Schutzmittel, die vor einer hautbelastenden Tätigkeit auf die Haut aufgetragen werden und deren Schutzwirkung für die bestimmungsgemäße Anwendung nachgewiesen ist. Hautreinigung: Reinigungsmittel, die nach einer Tätigkeit zur Entfernung unerwünschter Stoffe auf der Haut angewandt werden. Hautpflege: Pflegemittel, die nach einer hautbelastenden Tätigkeit zur Förderung der Regeneration auf die saubere Haut aufgetragen werden. |
Homeoffice | Homeoffice als Form der mobilen Arbeit hat speziell während der Corona-Pandemie eine große Bedeutung erlangt. Ziel hierbei ist es, die Kontakte zwischen den Beschäftigten zu reduzieren. Dabei wird Homeoffice auch als synonymer Begriff zur Telearbeit genutzt, wobei Homeoffice im arbeitsschutzrechtlichen Sinne in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel als eine Form des mobilen Arbeitens genannt wird. |
Hubgeräte | Hubgeräte sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen (z. B. Krane, Erdbaumaschinen, Hebebühnen, Flurförderzeuge, Regalbedienungsgeräte, Fahrzeuge) zum Heben und Senken von Lasten oder von Personen verwendet werden. |
Hygienemanagement | Hygiene bedeutet Gesunderhaltung von Menschen durch eine gezielte Reinhaltung des Körpers, der Kleidung und der Arbeitsumgebung sowie ein hygienegerechtes Verhalten. Vorbeugende Maßnahmen sind für gesunde Arbeitsbedingungen und die bewusste Abwehr von Krankheiten (insbesondere Infektionskrankheiten) unerlässlich – und dies nicht erst seit der COVID-19-Pandemie. Hygiene ist nicht nur "Sache" jedes Einzelnen, sondern auch eine Aufgabe der Unternehmensführung. So fordern insbesondere das Infektionsschutzgesetz, das Arbeitsschutzgesetz sowie die Biostoffverordnung geeignete Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen sowie eine geregelte Dokumentation (Vorgaben- und Ergebnisdokumentation). Wie bei anderen betrieblichen Aufgaben ist auch bei der Hygiene ein systematisches Vorgehen in Form eines Managementsystems sinnvoll. Dieses definiert Ziele und Grundsätze, regelt die systematische Anwendung (beispielsweise Pläne, wie Hygiene- und Hautschutzpläne, betriebliche Anweisungen, Schulungskonzepte, Begehungs- und Überwachungskonzepte), leitet und lenkt die betriebliche Hygienepraxis (Personalhygiene, Produkthygiene sowie Produktions- und Betriebshygiene) und managt den Prozess der fortlaufenden Verbesserung. Ein Hygienemanagement trägt sowohl zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und der Erfüllung der Hygieneforderungen der Kunden und Partner, als auch zum Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten und der Partner (z. B. vor Ort arbeitende Dienstleister) bei. Die Relevanz des Beitrags zur Gesunderhaltung ist durch die COVID-19-Pandemie stark gestiegen. Gestiegen sind auch die Auswirkungen auf andere Handlungsfelder in einem Unternehmen (z. B. Videokonferenzen, Homeoffice oder Remoteaudits). Ein Hygienemanagement lässt sich als eigenständiges Managementsystem oder als Teil eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS) oder integrierten Managementsystems gestalten – ISO hat in diesem Zusammenhang Ende 2020 den internationalen "Leitfaden für sicheres Arbeiten während der Covid-19-Pandemie" ISO/PAS 45005: Occupational health and safety management – General guidelines for safe working during the COVID-19 pandemic als Ergänzung zu ihrer AMS-Norm DIN ISO 45001:2018 veröffentlicht. Unabhängig davon ist die Nutzung vorhandener Prinzipien, wie der PDCA-Zyklus, Vorgehensweisen (Verfahren und Prozesse) sowie Werkzeugen von Managementsystemen sehr sinnvoll. |
Infektionsschutz | Unter Infektionsschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die dazu geeignet sind, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Infektion ist dabei die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung und Vermehrung im menschlichen Organismus, nicht erst der akute Ausbruch einer Krankheit. Dieser Ansatz bezieht sich auf die Gesamtbevölkerung und nicht auf den Schutz einzelner Gruppen, z. B. im Rahmen von bestimmten Fürsorgepflichten. Daher sind Maßnahmen des Infektionsschutzes auf ganz unterschiedlichen Feldern betrieblicher Aktivitäten bedeutsam, z. B. der Schutz der Mitarbeiter, der Schutz von Kunden, Klienten, Patienten usw., der Produktschutz (z. B. in der Lebensmittelverarbeitung) und der Schutz Dritter (z. B. in Fragen der Entsorgung von Abfallstoffen). |
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) | Unter 18-Jährige genießen aufgrund ihres Alters in bestimmten Beschäftigungsverhältnissen, so auch als Arbeitnehmer oder in der Berufsausbildung, besonderen Arbeitsschutz aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Ziel ist es, aus der Tätigkeit drohende Gefahren für die allgemeine Entwicklung der Jugendlichen und Kinder, insbesondere ihrer Arbeitskraft und Gesundheit, zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund geht das Gesetz von einem weit auszulegenden Begriff |
Koordinator | Der Koordinator stimmt Arbeiten von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber dahingehend ab, dass gegenseitige Gefährdungen vermieden oder die damit verbundenen Risiken durch geeignete Schutzmaßnahmen auf ein akzeptables Maß gesenkt werden. |
Ladungssicherung | Unter Ladungssicherung werden alle Maßnahmen verstanden, die unter üblichen Verkehrsbedingungen die Ladung auf einem Fahrzeug gegen Verrutschen, Verrollen, Herabfallen oder Auslaufen sichern. Ladungssicherung muss auf allen Verkehrsträgern (Straße, See, Luft, Schiene) betrieben werden, um eine Gefährdung von Personen, der Umwelt oder eine Beschädigung der Ladung selbst zu verhindern. Im Straßenverkehr ist unter normalen Verkehrsbedingungen auch eine Vollbremsung oder plötzliches Ausweichen zu verstehen, nicht jedoch ein Unfall. |
Lärm | Lärm ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit führen kann. Wahrgenommen werden Schallwellen, die durch Druckschwankungen der Atmosphäre entstehen und sich wellenförmig ausbreiten. In Abhängigkeit von Lautstärke und Frequenz wird Schall als angenehm oder als Lärm empfunden. So wird z. B. bei gleicher Lautstärke Schall niedriger Frequenz als leiser empfunden als Schall hoher Frequenz. Der Schalldruck wird in Dezibel (dB) gemessen. Es gibt die Lautstärkenskalen A, B und C, i. d. R. wird die A-Skala eingesetzt (dB(A)). Lärmbedingter Hörverlust (Lärmschwerhörigkeit) ist in der EU die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit. Beschäftigte sind nicht nur im metallverarbeitenden Gewerbe und im Bauwesen, sondern auch in Kindergärten, Schulen, Gaststätten oder Orchestergräben Lärm ausgesetzt. |
Leitern | Leitern sind ortsveränderliche Aufstiege mit Sprossen oder Stufen, die mit Holmen verbunden sind. Je nach Anwendung gibt es unterschiedliche Leiterbauarten, wie z. B. Anlegeleiter, Stehleiter, Mehrzweckleiter, Podestleiter, Hängeleiter oder Mastleiter. Leitern werden als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen, an denen zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden, verwendet. Oder sie stellen selbst einen hochgelegenen Arbeitsplatz dar. Im Umgang mit Leitern sind Personen v. a. durch Absturz gefährdet. Daher sind zur Unfallverhütung besondere Bestimmungen und Regeln zu beachten. |
Mobile Arbeit | Elektronische Kommunikationssysteme ermöglichen es vielen Beschäftigten, von vielen verschiedenen Orten aus mit Kunden, Geschäftspartnern und dem eigenen Unternehmen in Kontakt und im Datenaustausch zu sein. Damit können in vielen Berufsfeldern und Branchen wesentliche Arbeitsaufgaben auch außerhalb der Unternehmensräume erbracht werden. Dafür hat sich der Begriff Mobile Arbeit etabliert. Er umfasst sowohl die Arbeit von zu Hause aus (soweit sie nicht unter den in der aktuellen Arbeitsstättenverordnung definierten Begriff Telearbeit fällt), als auch die Arbeit beim Kunden oder unterwegs (z. B. in Bahn, Flugzeug oder Hotelzimmer). Bei Beschäftigten im Angestelltenverhältnis oder anderweitig abhängig Beschäftigten stellt sich so die Frage, wie weit die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei mobiler Arbeit geht und welche Arbeitsschutzmaßnahmen konkret erforderlich werden. |
Mutterschutz | Mutterschutz sind die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Normen zum Schutz von Wöchnerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes. Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sind einige Besonderheiten zu beachten. |
Notausgang | Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. In der Regel handelt es sich dabei um Türen, aber auch Luken, Ausstiege, Fenster oder sonstige Fluchtöffnungen im Gebäude. Die Zahl und die Lage der Notausgänge sind von den Gefährdungen im jeweiligen Betrieb oder in Teilbereichen und von der Zahl der anwesenden Personen abhängig. Grundsätzlich muss bei Gefahr sichergestellt sein, dass alle Personen die Räume schnell und sicher verlassen können. Notausgangstüren müssen immer in Fluchtrichtung aufschlagen. |
Notfall | Ein Notfall ist ein Zustand, der für den Betroffenen eine akut lebensbedrohliche oder akut gesundheitsgefährdende Situation darstellt, die im Zusammenhang mit einem Unfall, einer Erkrankung oder Vergiftung steht, gleichzeitig eine Auswirkung auf die lebenswichtigen Funktionen zu erwarten ist und Notfallmaßnahmen unabdingbar sind sowie das sofortige Eingreifen durch den Ersthelfer, Rettungsdienst bzw. Arzt erforderlich erscheint. |
Notfallpläne | Arbeitgeber bzw. Betreiber von Gebäuden sind aufgrund unterschiedlicher Rechtsnormen verpflichtet, objektbezogen unterschiedliche Pläne und Dokumente vorzuhalten, um in Notfällen den Ablauf von Sicherheitsmaßnahmen, Hilfeleistung, Räumung und den Einsatz der Rettungskräfte zu regeln und zu erleichtern. Die einzelnen Dokumente folgen dabei unterschiedlichen spezifischen Zwecken und sind daher grundsätzlich separat zu erstellen. Welche Pläne im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Größe und Art der Nutzung eines Gebäudes ab sowie auch von der Einschätzung der zuständigen Behörden. |
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) | Persönliche Schutzausrüstung, umgangssprachlich kurz "PSA" genannt, ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu gehört auch jede mit demselben Ziel verwendete und mit der Persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung. Folgende Arten von PSA werden unterschieden: Atemschutz Augen- und Gesichtsschutz Fußschutz Gehörschutz Handschutz Hautschutz Kopfschutz PSA gegen Absturz PSA gegen Ertrinken PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen Schutzkleidung Stechschutz |
Pflichtenübertragung | Pflichtenübertragung bedeutet, dass der Unternehmer seine Pflichten im Arbeitsschutz auf Führungskräfte oder andere Beauftragte übertragen kann. Die Übertragung sollte schriftlich erfolgen, mit Nennung der konkreten Aufgaben und Pflichten sowie der Abgrenzungen zu anderen Beauftragten. Dadurch erhalten die Beauftragten neben dem Arbeitgeber einen eigenen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen. Die Pflichtenübertragung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Gesamtverantwortung im Arbeitsschutz. |
Prävention | Unter Prävention versteht man im Arbeits- und Gesundheitsschutz die Verhütung von Gesundheitsbeeinträchtigungen, Krankheiten, deren Verschlimmerung und die Verhütung von Folgeerscheinungen von Krankheit und Behinderung sowie deren Fortschreiten. Prävention zielt darauf ab, Menschen zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen und zugleich ihre gesundheitsrelevanten Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. |
Prüfungen | Eine Prüfung ist eine einmalige, in regelmäßigen Abständen oder aufgrund eines Anlasses durchgeführte vergleichende Betrachtung eines Arbeitsmittels. Verglichen wird der Ist- mit dem Sollzustand. Hierbei wird auch die Abweichung des Ist- vom Sollzustand bewertet. |
PSA gegen Absturz | Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz sind Auffangsysteme zur Sicherung von Personen an einem Anschlagpunkt, und zwar in der Weise, dass ein Absturz entweder ganz verhindert oder die Person sicher aufgefangen wird. Dabei wird der Fallweg begrenzt und die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte auf ein erträgliches Maß reduziert. Insgesamt spricht man vom Auffangsystem. Das Auffangsystem setzt sich grundsätzlich aus 2 Teilen zusammen: dem Auffanggurt und Elementen, die zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt angebracht sind. Bestandteile des Auffangsystems sind Auffanggurt, Verbindungsmittel, Verbindungselemente, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und Anschlageinrichtungen. Haltegurte sind keine PSA gegen Absturz, sondern Systeme zur Arbeitsplatzpositionierung zum Verhindern des Erreichens einer Absturzstelle. |
Psychische Belastung | Psychische Belastungen werden verstanden als Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. Diese Belastungen können auf den Menschen einwirken und bei ihm zu einer psychischen Beanspruchung führen. Eine psychische Beanspruchung ist die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden oder augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien. |
Schutzkleidung | Schutzkleidung ist eine Persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützt. Nicht zur Schutzkleidung gehören Arbeitskleidung (die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird), Berufskleidung (berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung getragen wird) und Reinraumkleidung (schützt die Umgebung gegen Einflüsse, die vom Träger dieser Kleidung ausgehen können, z. B. Hautpartikeln, Textilfasern). |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) | Der Koordinator stimmt Arbeiten von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber dahingehend ab, dass gegenseitige Gefährdungen vermieden oder die damit verbundenen Risiken durch geeignete Schutzmaßnahmen auf ein akzeptables Maß gesenkt werden. |
Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC) | SCC ist ein speziell für Kontraktoren (Partnerfirmen, die auf dem Gelände des Kunden ihre Leistungen erbringen) entwickeltes, zertifizierbares AMS-Konzept. Es beschreibt ein SGU-Managementsystem (SGU steht für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz). SCC ist keine Norm, sondern ein branchenspezifischer Standard, der zur Gestaltung und zum Aufbau eines unternehmensspezifischen SGU-Managementsystems (erweitertes AMS), zur Anwendung, zur internen Bewertung des praktizierten AMS (Basis für interne SCC-Audits) und zur externen Bewertung (Zertifizierung) genutzt werden kann. Herausgeber ist die DGMK: Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e. V. Das SCC-Regelwerk unterscheidet 2 Betriebskategorien (Scopes): Kontraktoren/produzierendes Gewerbe, hier findet das eigentliche SCC Anwendung und Personaldienstleister. Für Letztere wurde SCP (Sicherheits Certifikat Personaldienstleister) als Ausschnitt aus dem SCC entwickelt. In Deutschland zählt SCC/SCP neben dem Nationalen Leitfaden für AMS (NLA) und der DIN ISO 45.001:2018 zu den bedeutendsten AMS-Standards. Die aktuelle Fassung des SCC-Regelwerks stammt aus dem Jahr 2011 (SCC-Regelwerk Version 2011). Weder durch die aktualisierte Fassung des Niederländischen SCC-Regelwerks Version 2017, noch durch die Veröffentlichung der DIN ISO 45:001:2018 wird aktuell die Notwendigkeit einer kurzfristigen Aktualisierung in Deutschland gesehen. |
Sicherheitsbeauftragter | Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Seine Arbeit ist ehrenamtlich, freiwillig und ohne Weisungsbefugnis. Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nicht erreicht wird. Die erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten legt der Unternehmer fest. Die Sicherheitsfachkraft bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit hat dagegen weitreichendere Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz und arbeitet haupt- oder nebenamtlich oder wird als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich verpflichtet. |
Sicherheitsdatenblatt | Das Sicherheitsdatenblatt ist die zentrale Informationsquelle für den gewerblichen Anwender gefährlicher Stoffe und Gemische. Es muss v. a. Angaben darüber enthalten, um welchen Gefahrstoff es sich handelt, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen geeignet sind, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Inhalt und Struktur legt die REACH-Verordnung fest. Das Sicherheitsdatenblatt ist das einzige, rechtlich verbindliche Informationssystem, das der Lieferant gefährlicher Stoffe oder Gemische dem gewerblichen Anwender zur Verfügung stellen muss. Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt sind die Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Erstellung von Betriebsanweisungen. Beschäftigte müssen Zugang zu den für sie relevanten Sicherheitsdatenblättern haben. Das Vorliegen eines vollständigen und fehlerfreien Sicherheitsdatenblattes ist daher für Arbeits- und Umweltschutz im Unternehmen wesentlich. |
Sicherheitshinweise | Mit der Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) müssen gefährliche Stoffe bzw. Gemische u. a. mit sog. Sicherheitshinweisen (Precautionary Statements) gekennzeichnet werden. Sicherheitshinweise beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen zu vermeiden bzw. zu begrenzen, und sind vergleichbar mit den bisher verwendeten S-Sätzen. Sicherheitshinweise bestehen aus dem Kürzel P (Precautionary Statements) mit einer dreistelligen Zahl. Die erste Ziffer gibt Auskunft, welche der 5 Arten von Sicherheitshinweisen bei dem derart gekennzeichneten Stoff bzw. Gemisch zu beachten ist. |
Stolpern und Stürzen | Das Gehen ist unbewusst und läuft automatisch ab. Daher sind während des Gehens andere Aktivitäten möglich, die die Aufmerksamkeit für Bodenunebenheiten, Hindernisse oder Stufen einschränken, z. B. wenn man gleichzeitig ein Gespräch führt oder mit dem Handy telefoniert. Stolpern kann die Folge sein. Bei der Benutzung von Treppen (v. a. beim Abwärtsgehen) oder Arbeiten auf Podesten, Leitern oder anderen hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie Laderampen oder Ladeflächen besteht die Gefahr, zu stürzen. Sturzunfälle ereignen sich auch als Folge von Ausrutschen, Stolpern oder Fehltreten. Stolpern und Stürzen sind – zusammen mit Rutschen – die häufigsten Unfälle mit oft schweren Verletzungen, wie Gehirnerschütterungen oder Knochenbrüchen. Stürze aus großer Höhe oder gefährliche Verletzungen enden oft tödlich. Täglich ereignen sich am Arbeitsplatz mehr als 1.000 Unfälle durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen. |
Strahlenschutz | In Forschung, Technik und Medizin werden strahlenaussendende radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung aus anderen Quellen, wie beispielsweise die Röntgenstrahlung, in vielfältiger Weise nutzbringend eingesetzt. Diese Strahlung kann aber auch schädliche Wirkungen in Menschen und Umwelt hervorrufen, vor denen möglicherweise Betroffene geschützt werden müssen. Der diesem Zweck dienende Strahlenschutz erarbeitet als interdisziplinäre Wissenschaft aus Biologie, Medizin und Physik die Grundlagen unseres Wissens über die Auswirkungen und Risiken der ionisierenden Strahlung. Der operative Strahlenschutz setzt dieses Wissen in praktische Schutzvorschriften und -maßnahmen vor Ort um. Das Gleiche gilt für den Strahlenschutz bei der Anwendung nicht ionisierender Strahlung (NIR, Non-ionizing Radiation), wie Laser oder Mobilfunk. Der operative Strahlenschutz wird heute zunehmend als Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes angesehen und in diesen integriert. |
Strahlenschutzbeauftragter | Ein Strahlenschutzbeauftragter (SSB) leitet und beaufsichtigt Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung. Dem oder den Strahlenschutzbeauftragten werden vom Strahlenschutzverantwortlichen definierte Aufgaben und Pflichten zur Wahrnehmung der betrieblichen Erfordernisse des Strahlenschutzes übertragen. Strahlenschutzbeauftragte müssen die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen. Die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. |
Tätigkeit | Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten. [Definition aus § 2 Abs. 5 Gefahrstoffverordnung] |
Tritte | Tritte sind Aufstiege mit einer Standhöhe von max. 1 m. Wie Leitern sind sie zur Verrichtung von Arbeiten geringen Umfangs vorgesehen. In Abhängigkeit vom Einsatzort und den von einem Tritt aus durchzuführenden Arbeiten werden 4 klassische Trittbauarten unterschieden: Leitertritt, Treppentritt, Tritthocker und tonnenförmiger Tritt (Rolltritt). Tritte sind häufig hohen Beanspruchungen ausgesetzt, was – je nach Qualitätsniveau – zu frühzeitigem Versagen des Trittes führen kann. Deshalb müssen Tritte genauso wie Leitern regelmäßig geprüft werden. |
Unfallanalyse | Ereignen sich trotz Prävention Arbeits- oder Wegeunfälle, sollten sie genutzt werden, um daraus zu lernen. Die Unfallanalyse erfolgt i. Allg. in 6 Schritten und ermöglicht, die Ursachen zu erkennen, Lösungen zu finden und einen Maßnahmenplan zu erstellen. Aus Beinaheunfällen können Unternehmen und Beschäftigte gefahrlos lernen. |
Unfallanzeige | Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall oder erkrankt er an einer Berufskrankheit, muss der Arbeitgeber eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger erstatten. |
Unterweisung | Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen sicherheitsgerechten Arbeitsplatz. Das Unternehmen muss daher dafür sorgen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleistet sind. Eine sichere Technik und eine gute Organisation reichen jedoch erfahrungsgemäß nicht aus. Um hier die optimalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass keine oder möglichst wenige Unfälle passieren, muss auch das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter geweckt und gefördert werden. Dies soll mit der regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten erreicht werden. |
Verbandsbuch | Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet und diese Dokumentation 5 Jahre aufbewahrt werden. Der Meldeblock ist das Dokumentationsmedium, welches datenschutzrechtlich unbedenklich ist. |
Verkehrssicherungspflicht (Unfallversicherung) | Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Sozialversicherungszweig mit einem breit gefächerten versicherungspflichtigen Personenkreis zum Zwecke der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie zur Entschädigung des Versicherten oder deren Hinterbliebenen durch Geldleistungen. In erster Linie besteht die Versicherungspflicht kraft Gesetzes. Es gibt darüber hinaus auch versicherungspflichtige Personen aufgrund der jeweiligen Satzung eines Unfallversicherungsträgers. Außerdem besteht die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern. |
Wegeunfall | Der Wegeunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Form des Arbeitsunfalls. Wegeunfälle sind Unfälle auf dem Weg von oder zu dem Ort der versicherten Tätigkeit, also typischerweise zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Versichert sind auch Wege abseits der direkten Strecke, wenn Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern zur Kinderbetreuung gebracht werden. Ferner sind Umwege im Rahmen von Fahrgemeinschaften versichert. Das SGB VII definiert die Wege nach und von dem Ort der gesetzlich unfallversicherten Tätigkeit bereits als eine versicherte Tätigkeit. Deshalb handelt es sich bei Unfällen während eines solchen Weges um Arbeitsunfälle. |